Die Raiffeisen Realitäten Betreuung Tirol GmbH betreut nicht nur Objekte der Raiffeisen-Gruppe, sondern bietet Ihre Dienste und Leistungen allen Interessenten an und steht für die Anfragen zur Verwaltungsübernahme von neuen Objekten gerne zur Verfügung.
Anfragen hierzu richten Sie bitte an: raihv@rbt.at Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich unter 0512/574656-0 zu Terminvereinbarungen für unverbindliche Gespräche, Besichtigungen oder Angebote zur Verfügung.
Unsere Leistungen für die Wohnungseigentumsgemeinschaft umfassen unter anderem:
Und vieles mehr
Ich habe eine Wohnung verkauft oder übergeben oder gekauft?
Mail an die Hausverwaltung mit Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Übergabevertrag schicken.
Ich als Eigentümer habe einen Schadensfall in der Wohnung
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Hausverwaltung zur Schadens Meldung auf.
Nach einem Wasserschaden habe ich Trocknungsgeräte? Wie werden die Stromkostenverrechnet?
Nach Abschluss der Sanierung erhalten wir einen Stromkostenverbrauch von der beauftragen Firma. Im Zuge der Einreichung der Versicherung wird der Stromkostenverbrauch angeben und ihnen dann gutgeschrieben. Falls keine Kontodaten bei uns vorliegen, bitten wir Sie um ein kurzes Mail.
Für welche Wartungen und Instandhaltungen bin ich als Eigentümer selbst verantwortlich?
Silikonfugen, verstopfter Siphon, defekter Boiler
Ich habe den Schlüssel verloren, abgebrochen bzw. benötige ein Schlüssel?
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular mit der Schlüssel Nummer etc. zu.
Die Heizung funktioniert nicht bzw. hat einen Ausfall?
Bitte um Abklärung, ob die Heizkörper in der Wohnung entlüftet wurde bzw. ob die Heizung auch eingeschalten wurde.
Wann finden Hausversammlungen statt?
Im Normalfall werden gemäß §25 Abs. WEG 2002 alle zwei Jahre Hausversammlungen abgehalten, es kann auch sein, dass im Hausverwaltungsvertrag etwas anderes geregelt wurde.
Sie haben Falschparker in der Tiefgarage oder bei der Wohnungseigentümergemeinschaft?
Die Besitzstörungsklage kann nur der Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft veranlassen. Die Hausverwaltung kann lediglich eine Mahnung ausstellen.
Ich habe Schimmel in meiner Wohnung. Was habe ich zu tun?
Schimmelschäden sind der Hausverwaltung umgehend zu melden. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollte man auf einige Dinge achten: Mehrmals am Tag lüften für ca. 5 – 10 Minuten nach dem Duschen oder Kochen sofort lüften, da hierbei viel Feuchtigkeit entsteht.
Schränke, Möbel, etc. nicht zu Nähe oder wenn möglich nicht vor den Heizkörper stellen, damit die Luft ausreichend zirkulieren kann. Zusätzlich vermeidet man dadurch einen höheren Energieverbrauch!
Sie haben Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung?
Gerne stehen ihnen unsere Buchhaltungsabteilung bei Fragen zur Seite.
Wann erhalten wir die Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung ist bis zum 30.06. des Folge Jahres zu erstellen und zu versenden.
Gibt es eine Online-Plattform oder ein Kundenportal?
Es gibt für unsere Eigentümer ein Kundenportal, dazu bitten wir sie das entsprechende Dokument auszufüllen und an uns zu mailen. Nach Erhalt werden wir ihnen die Zugangsdaten zugeschickt.
Ich habe bei der Abrechnung ein Guthaben. Wie bekomme ich es zurück?
Sollten Sie keinen Sepa-Lastschriftmandat haben, bzw. ihre Bankverbindung ist nicht hinterlegt. Dann schicken Sie uns ein E-Mail mit ihren Daten.